Was ist ein Beweissicherungsverfahren?
Sie kennen den Begriff „selbständiges Beweisverfahren“ vielleicht eher als „Beweissicherungsverfahren“. Hier geht es darum, festgestellte Mängel möglichst schnell sach- und fachgerecht zu dokumentieren. Dieses Vorgehen kann sehr sinnvoll sein, denn Sie können mit dieser Beweissicherung sehr wahrscheinlich ein langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren vermeiden. Doch in jedem Fall dürfen Sie nach der Beweissicherung die Baumaßnahme weiterführen. Oder aber das betreffende Objekt so schnell wie möglich wieder nutzbar machen. Und das ist ganz in Ihrem Sinne.
Die Zivilprozessordnung unterstützt Sie
Durch die Tatsachenfeststellung nach § 485 Abs. 1 ZPO (Zivilprozessordnung) können Sie im selbständigen Beweisverfahren einen drohenden Beweisverlust bzw. eine Erschwerung des Beweises verhindern. Das selbstständige Beweisverfahren können übrigens beide Parteien immer einvernehmlich veranlassen. Aber Sie können es auch bei einem berechtigten Interesse als antragstellende Partei vorgerichtlich beantragen.
Service
Als Gutachter für den konstruktiven Metallbau biete ich Ihnen die Erstellung eines Gutachtens im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens an. Aufgrund meiner jahrelangen Tätigkeit und der guten Kontakte zu vielen Lieferanten und Herstellern liefere ich Ihnen bei allen Fragen rund um Metallfenster- und Türelemente, sicherheitsrelevante Bauelemente (Brand-, Rauch-, Einbruchsschutztüren oder Fenster) sowie Metall- Glasfassaden eine versierte Unterstützung.
Das Gutachten wird bzw. kann eine ausführliche Bilddokumentation, Maßüberprüfung, Abweichung von Ist- und Sollzustand beinhalten und Ihnen damit eine relativ kurzfristige Entscheidungshilfe sein.
Wenn Sie Fragen hierzu haben oder schnelle Hilfe brauchen, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.