Vom Gericht bestellt und beauftragt
Im Gegensatz zum Privatgutachten beauftragt hier ein Gericht das Gutachten. Der gerichtlich bestellte Sachverständige wird hinzugezogen, damit er den sachunkundigen Richter durch sein Gerichtsgutachten bei der Urteilsfindung unterstützt. Dazu formuliert das Gericht die zentrale Aufgabenstellung für den Sachverständigen in einem sogenannten Beweisbeschluss. Dadurch ermöglicht der Gutachter dem Gericht die Feststellung und Beurteilung der vorliegenden Tatsachen.
Das Gutachten ist ein Beweismittel, das heißt, die Prozessparteien können nach der Zivilprozessordnung (ZPO) durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens den Beweis antreten. Aber auch ohne Beweisantrag hat das Gericht die Möglichkeit die Begutachtung durch einen Sachverständigen anzuordnen.
Der bessere Weg
Natürlich können Sie einen Rechtsstreit vermeiden und damit Zeit und Kosten sparen. Zum Beispiel, indem Sie ein Schiedsgutachten beauftragen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.